DAS PROJEKT
Nachhaltige Wärmeplanung für Winsen (Luhe)
Die Stadt Winsen ist gemäß dem niedersächsischen Klimagesetz als Mittelzentrum verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Seit Juni 2009 hat der Kreistag des Landkreises Harburg, in dem Winsen liegt, die Kreisverwaltung mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und der Einrichtung einer eigenständigen Stabsstelle für Klimaschutz beauftragt. Winsen steht nun vor einem weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Zukunft: der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Die ökologische Ausrichtung der Kommune und ihr klarer Wille, aktiv zum Klimaschutz beizutragen, sind von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Region. Der geplante Wärmeplan wird eine strategische Grundlage bieten, um die Wärmewende in der Kommune umzusetzen und die Ziele für den Klimaschutz zu erreichen.
DAS ZIEL
Eine nachhaltige Wärmeversorgung
Die Wirtschaft in der Stadt Winsen zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Branchen aus. Zahlreiche lokale Unternehmen streben die Nutzung regenerativer Energiequellen oder eine CO2-neutrale Produktion an. Dies wird positive Impulse und Synergien für die Energiewende vor Ort schaffen.
Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung in Winsen zu etablieren, die sowohl umweltfreundlich als auch wirtschaftlich tragfähig ist. Das Projekt strebt eine bedeutende Reduzierung der CO2-Emissionen an, indem der Anteil erneuerbarer Energien im lokalen Wärmesektor erhöht und die Energieeffizienz gesteigert wird.
- Winsen aktuell: Nachhaltige Wärme für morgen: Startschuss für die Kommunale Wärmeplanung in Winsen
- Kreiszeitung Wochenblatt: Stadt Winsen erstellt Kommunale Wärmeplanung
- Die kommunale Wärmeplanung basiert auf dem neuen Niedersächsischen Klimagesetz.
- Einen tiefgreifenden theoretischen Hintergrund zum Projektaufbau finden Sie im Leitfaden – Kommunale Wärmeplanung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).
- Weitere Informationen zu der beschlossenen Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes
- § 21 NKlimaG – Datenverarbeitung zur Erstellung von Wärmeplänen (ab 01.01.2024)
- Möchten Sie Daten für die Wärmeplanung bereitstellen können Sie dies auf der Datenbereitstellungsseite tun.
Bei der kommunalen Wärmeplanung sind wir auf die Bereitstellung der relevanten Energiedaten von Energieversorger, Bezirksschornsteinfeger, Industrie/Gewerbe sowie der Kommune angewiesen. Sie gehören zu einer der Zielgruppen und möchten gerne Daten übermitteln? Dies gelingt einfach über unsere Datenbereitstellungsseite: